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   LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2013 - 2 Sa 69/13   

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https://dejure.org/2013,18178
LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2013 - 2 Sa 69/13 (https://dejure.org/2013,18178)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.04.2013 - 2 Sa 69/13 (https://dejure.org/2013,18178)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. April 2013 - 2 Sa 69/13 (https://dejure.org/2013,18178)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs Annahmeverzugslohns bei nicht vollständiger Abrufung der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit durch den Arbeitgeber

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Annahmeverzugslohns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06

    Annahmeverzug - Konkludente Vertragsänderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2013 - 2 Sa 69/13
    Dagegen stellen das Erscheinen am Arbeitsplatz und die Arbeitsaufnahme als solche nicht ohne Weiteres ein tatsächliches Angebot der Arbeitsleistung im Umfang der vollen vertraglichen Arbeitzeitdauer dar ( BAG 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - Rn. 20, NZA 2007, 801 ).

    Vielmehr muss der Arbeitnehmer die Arbeit anbieten ( BAG 18. November 2009 - 5 AZR 774/08 - Rn. 20, EZA BGB 2002 § 615 Nr. 31; BAG 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - Rn. 19, NZA 2007, 801 ).

  • BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 774/08

    Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge für Pausen - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2013 - 2 Sa 69/13
    Vielmehr muss der Arbeitnehmer die Arbeit anbieten ( BAG 18. November 2009 - 5 AZR 774/08 - Rn. 20, EZA BGB 2002 § 615 Nr. 31; BAG 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - Rn. 19, NZA 2007, 801 ).

    Soweit die Klägerin lediglich pauschal darauf verwiesen hat, dass sie sich mehrfach darüber beschwert habe, dass sie weniger Stunden und damit weniger Geld erhalte, handelt es sich um unsubstantiiertes Vorbringen ( vgl. hierzu BAG 18. November 2009 - 5 AZR 774/08 - Rn. 21, EZA BGB 2002 § 615 Nr. 31 ), das zur Begründung des geltend gemachten Annahmeverzugslohnanspruchs nicht ausreicht.

  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 79/11

    Äußerungen im Gerichtsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2013 - 2 Sa 69/13
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ( vgl. BGH 28. Februar 2012 - VI ZR 79/11 - Rn. 7, NJW 2012, 1659 ) besteht für Ehrenschutzklagen (Widerrufs- und/oder Unterlassungsansprüche) gegen Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem Gerichtsverfahren oder dessen Vorbereitung dienen, in aller Regel kein Rechtschutzbedürfnis.

    Diese Grundsätze gelten auch für Klagen auf Zahlung einer Geldentschädigung, wenn die Äußerungen der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienten ( BGH 28. Februar 2012 - VI ZR 79/11 - Rn. 9, NJW 2012, 1659 ).

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2013 - 2 Sa 69/13
    Merkmal der Arbeit auf Abruf ist nach dieser Legaldefinition das Recht des Arbeitgebers, entsprechend dem Arbeitsanfall Lage und Dauer der Arbeit bestimmen zu können ( BAG 07. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - Rn. 26, NZA 2006, 432 ).
  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch verfehlte

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2013 - 2 Sa 69/13
    Dies trägt dem Recht der Parteien auf wirkungsvollen gerichtlichen Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip sowie dem Recht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG Rechnung ( vgl. hierzu auch BVerfG 15. Dezember 2008 - 1 BvR 1404/04 - Rn. 17, [juris] ).
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92

    Eingruppierung in eine Gehaltsstufe nach dem Tarifvertrag - Voraussetzungen für

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2013 - 2 Sa 69/13
    Von einer Beschränkung des Rechtsmittels kann nur dann ausgegangen werden, wenn der klare und eindeutige Wille zum Ausdruck gebracht worden ist, dass das erstinstanzliche Urteil insoweit hingenommen und nicht angefochten werden soll ( BAG 04. August 1993 - 4 AZR 511/92 - Rn. 13, NZA 1994, 271 ).
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